AdWords Betrug

Google Ads Betrug / Anrufe per Kaltakquise

Anrufe vom Google Ads / Adwords Partner, Betrugsmasche per Kaltakquise „Hallo hier spricht Google Mitarbeiter…“

Die Masche ist nicht neu, aber immer noch zugkräftig: Immer wieder fallen Betreiber von Websites auf Google-Adwords-Betrüger herein. Als sogenannte Google Zertifizierte Partner versprechen Agenturen ein besseres Ranking als das der Mitbewerber. Oft ist von Ergebnissen in den Top 3 der AdWords-Anzeigen- oder von einer AdWords Flatrate die Rede, was sich durch Zahlung eines vereinbarten Festpreises erreichen lasse. Diese Leistung wird von meist von Personen bzw. betrügerischen Gruppierungen angeboten, die unter den verschiedensten Firmennamen im Internet auftreten.

Die auf den Webseiten dieser „Firmen“ genannten Impressumsdaten sind allerdings oft falsch. Häufig wird der Kunde über Kaltaquise telefonisch angeworben. „Beißt“ dieser an, geht der Vertrag inklusive kleingedruckten, aber wichtigen Details etwa zu einer langfristigen Bindung per Fax an den Kunden zur Unterschrift.

Viel versprochen, wenig eingehalten

Doch was im Telefongespräch so vollmundig versprochen wird, ist oft nur heiße Luft. Meist generieren die begrenzt geschalteten Anzeigen lediglich ein paar Impressionen und noch weniger Besucher. Sie bringen weder zusätzliche Anfragen noch Neukontakte und das zu saftigen Preisen. Mitunter geht der Betrug auch so weit, dass überhaupt keine Anzeigen geschaltet werden. Die „Gewinnspannen“ für Adwords-Betrüger sind enorm: Nicht selten werden dem Kunden mehrere Tausend Euro für Dienste berechnet, für die die ausführende Agentur nur wenige Euro ausgegeben hat.

Wie erkennt man einen betrügerischen Anruf?

„Schönen guten Tag! Ich rufe Sie von Google an. Mein Name ist Werner Schmidt von der Agentur Musterweb. Als zertifizierter Google-Partner haben wir festgestellt, dass Sie bei Google AdWords weit schlechter abschneiden als Ihre Mitbewerber. Mit unseren hochwertigen Adwords-Kampagnen können wir Sie auf den Suchergebenissen auf die Top-Plätze bringen.“

So oder so ähnlich könnte am Telefon ein typisches betrügerisches Verkaufsgespräch beginnen. Die Vorstellung suggeriert, dass es sich bei dem Anrufenden um einen direkten Kontakt mit Google handelt. Gerne erwähnen die Keiler auch, man hätte einen exklusiven oder speziellen Vertrag mit Google, man sei der einzige XY-zertifizierte Partner im Bundesland, oder betreue nur einen Kunden pro Branche. Auch die Behauptung, man plane gerade den Markteintritt und werde daher, um Empfehlungen zu sammeln, lediglich die Adwords-Gebühr verrechnen, ist ein beliebter Trick. Manche winken im Falle eines Vertragsabschlusses mit angeblich exklusiven Google-Gutscheinen.

Lassen Sie sich nicht ins Bockshorn jagen!

Lassen Sie sich durch derartige Behauptung nicht verunsichern! Das kann leicht geschehen. Schließlich ist es enorm wichtig, bei den Google-Suchergebnissen gut abzuschneiden und da taucht schnell einmal die bange Frage ab, ob mit der Internetwerbung wirklich etwas nicht stimmt. Und schließlich klingt der Hinweis des Anrufenden auf die Google-Zertifizierung ja wirklich nach einem seriösen Qualitätsmerkmal. In der Realität trifft das allerdings nicht zu. Jedes Unternehmen, das eine Online-Prüfung durch Google absolviert, schafft es zum „zertifizierten Google Partner“. Das ist kein exklusives Qualitätssiegel und sagt nichts über die Seriosität einer Agentur aus. Es bedeutet nur, dass die Firma ein spezielles „Trainingsprogramm“ absolviert hat. Die ausgezeichneten Firmen werden aber nicht von Google überwacht und laufend geprüft.

Vor allem steckt hinter derartigen Anrufen nie Google selbst. Das Unternehmen unterbreitet keine telefonischen Angebote, außer man ist Google-Partner oder Premium AdWords User. Doch selbst in diesen Fällen sind Anrufe von Google sehr selten. Auch die gerne versprochene Branchen-Exklusivität ist ein Fake. Das ist zwar grundsätzlich möglich, kostet allerdings mindestens fünfstellige Euro-Summen. Ebenso ins Reich der Fantasie gehört Gratis-Werbung. Vor allem aber ist das Ergebnis der angebotenen Anzeigenkampagne mehr als fraglich. In diesem Fall profitiert meist nur ein einziger – nämlich das Unternehmen, das Ihnen für minderwertige oder gänzlich fehlende Leistungen Geld aus der Tasche zieht.

Was tun, wenn Telefonbetrüger anrufen?

Die beste Strategie in diesem Fall ist wie bei allen unerwünschten Verkaufsanrufen, das Gespräch einfach zu beenden. Wer dennoch mit einer Auftragsvergabe liebäugelt, sollte sich zumindest ein schriftliches E-Mail-Angebot schicken lassen, sich ein paar Tage Zeit für die Prüfung ausbedingen und sich keinesfalls zu einem sofortigem Vertragsabschluss drängen lassen.

Vor allem sollten Sie sich den Vertrag wirklich genau durchlesen und dabei besonders die AGB auf versteckte, nachteilige Klauseln durchforsten. Ebenso genau gilt es, die angebotenen Leistungen zu prüfen und deren Sinnhaftigkeit zu hinterfragen. Bevor man unterschreibt, sollte man zudem durch Eingabe des Firmennamens in eine Suchmaschine prüfen, ob es negative Bewertungen gibt. Die Kombination des Firmennamens mit dem Suchbegriff „Betrug“ oder „Abzocke“ kann alarmierende Ergebnisse bringen. Auch das Fehlen von Bewertungen ist ein Alarmzeichen, da „verbrannte“ Firmennamen oft flugs gegen neue Konstrukte ausgetauscht werden.

Schwierige Vertragsauflösung

Laut Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb ist die Kaltaquise am Telefon verboten. Unerlaubte Telefonwerbung kann man online bei der deutschen Bundesnetzagentur melden.

Ist der so entstandene Vertrag aber erst einmal unterzeichnet, wird der Rücktritt trotz des unzulässigen Anrufs schwierig. Zudem verlängern sich die Verträge oft automatisch und Kündigungen werden ignoriert, indem behauptet wird, diese seien nie eingegangen. Im Gegenzug werden die Kunden häufig mit Mahnungen unter Druck gesetzt. Allerdings besteht die Möglichkeit, derartige Verträge wegen arglistiger Täuschung anzufechten. Ein Rechtsanwalt kann die Situation einschätzen und prüfen, ob es sich um einen Betrug nach § 263 StGB handelt (mit der entsprechenden Empfehlung, nicht zu zahlen!).

Fazit

Von angeblichen Google-Anrufen, die unseriös klingen, sollte man unbedingt die Finger lassen. Anständige Platzierungen bei Google lassen sich nicht so einfach im Handumdrehen „hinzaubern“, auch wenn die Versprechungen verlockend klingen. Flattern fragliche Rechnungen ins Haus, kann der Rat eines Anwalts oder einer Verbraucherschutzorganisation hilfreich sein. Manchmal ist es auch sinnvoll, beim zuständigen Finanzamt zu erfragen, ob die auf der Rechnung genannte Steuernummer überhaupt existiert. Es ist nicht unwahrscheinlich, dass in diesen Fällen die Geldforderung von einer Firma kommt, die nicht im Handelsregister eingetragen ist und die gar keine „echten“ Vertreter hat. Vor dem Abschluss eines Vertrags sollte man zudem eine kostenlose zweite Branchenmeinung einholen – bei einer Agentur, die man selbst anruft!

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